Ab März 2026 erweitert die RA-Kanzlei Mag. Michael Lanzinger (Wels, Oberösterreich) ihr fachliches Profil im Strafrecht: Marlon Possard konnte als Legal Consultant für die Bereiche Ethik des Strafrechts und der Strafverfolgung, Jugendstrafrecht sowie Cybercrime gewonnen werden und wird diese Fachbereiche strategisch weiterentwickeln.
Fokus auf Ethik im Strafrecht und in der Strafverfolgung
Die ethische Dimension strafrechtlicher Verfahren gewinnt zunehmend an Bedeutung. Fragen nach Verhältnismäßigkeit, rechtsstaatlichen Garantien, dem Schutz individueller Grundrechte und der Verantwortung staatlicher Strafverfolgungsbehörden stehen stärker im öffentlichen Diskurs denn je. Mit seiner Expertise als Hochschullehrer (Schwerpunkte sind u. a. Rechtsethik und Rechtsphilosophie) wird Possard insbesondere an der Schnittstelle zwischen Rechtsdogmatik, Praxis und gesellschaftlicher Verantwortung tätig sein. Ziel ist es, Mandant:innen nicht nur juristisch fundiert, sondern auch unter Berücksichtigung ethischer Leitlinien zu beraten (vor allem im Rahmen von sensiblen und öffentlichkeitswirksamen Verfahren).
Spezialisierung im Jugendstrafrecht
Ein weiterer Schwerpunkt von Possard liegt im Jugendstrafrecht. Verfahren gegen junge Beschuldigte erfordern ein besonderes Maß an Sensibilität, pädagogischem Verständnis und prozessualer Präzision. Hier wird Possard Konzepte unterstützen, die auf Resozialisierung statt reiner Sanktionierung, auf einer individuellen Fallbetrachtung und auf nachhaltige rechtliche Lösungen basieren.
Kompetenzaufbau im Bereich Cybercrime
Mit der fortschreitenden Digitalisierung wächst auch die Relevanz von Cybercrime-Delikten. Von Datenmissbrauch über digitale Betrugsformen bis hin zu komplexen IT-gestützten Ermittlungsverfahren steigen sowohl die technischen als auch die rechtlichen Anforderungen kontinuierlich. Gleichzeitig rücken ethische Fragestellungen immer stärker in den Mittelpunkt: Wie weit darf staatliche Überwachung im digitalen Raum gehen? Welche Grenzen setzt der Rechtsstaat bei der Auswertung großer Datenmengen? Wie wird der Schutz der Privatsphäre gegenüber effektiver Strafverfolgung ausgewogen? Gerade im Bereich digitaler Ermittlungen treffen technische Möglichkeiten auf sensible Grundrechte. Daher wird eine verantwortungsvolle und ethisch reflektierte juristische Begleitung sukzessive unerlässlich.
Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis setzt damit ein deutliches Zeichen: Zeitgemäße strafrechtliche Beratung erschöpft sich nicht in dogmatischer Präzision, sondern verlangt die Fähigkeit, rechtliche Analyse mit ethischer Reflexion und technologischer Kompetenz sowie gesellschaftlichem Verantwortungsbewusstsein zu verbinden. (Bildcredit: Pixabay)

