Marlon Possard zu Gast bei Krone TV: Social-Media-Verbot & Diversion in Österreich

Im Februar 2026 war Rechts-, Verwaltungswissenschaftler und Philosoph Marlon Possard zu Gast im Krone TV-Studio bei Journalistin Jana Pasching, um über zwei hochaktuelle gesellschafts- und rechtspolitische Themen zu sprechen – nämlich über das geplante Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren in Österreich im Lichte des EU Digital Services Act (DSA) sowie die Bedeutung diversioneller Maßnahmen im österreichischen Strafrecht vor dem Hintergrund jüngster öffentlichkeitswirksamer Fälle.

Thema 1: Social-Media-Verbot unter 14 Jahren – Schutz oder Symbolpolitik?

Possard stellte klar, dass ein pauschales Verbot sozialer Medien für unter 14-Jährige zwar politisch verständlich erscheinen mag, rechtlich und ethisch jedoch differenziert betrachtet werden müsse. Rechtlich verwies er darauf, dass Jugendliche ab 14 Jahren in Österreich bereits über eine eingeschränkte Rechtsmündigkeit verfügen (ABGB). Ein generelles Verbot berühre daher Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit und werfe Fragen der Verhältnismäßigkeit auf. Entscheidend sei, ob ein Totalverbot tatsächlich geeignet und erforderlich sei oder ob mildere Mittel zur Verfügung stehen. Ethisch betonte Possard, dass Verbote allein keine nachhaltige Lösung darstellen. Der digitale Raum sei längst Teil der sozialen Realität junger Menschen. Statt Ausgrenzung brauche es Stärkung: Medienkompetenz und klare Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber. Ein Verbot könne kurzfristig ein Signal setzen, löse aber nicht die strukturellen Ursachen problematischer Online-Inhalte oder exzessiver Nutzung.

Thema 2: Diversionelle Maßnahmen – wirksame Alternative zum Strafurteil?

Im zweiten Teil des Gesprächs ging es um diversionelle Maßnahmen im österreichischen Strafprozessrecht, vor allem vor dem Hintergrund medial stark beachteter Fälle (z. B. bei Involvierung von Politiker:innen). Dabei wurde deutlich, dass Diversion nicht nur ein Instrument zur Verfahrensökonomie ist, sondern auch eine wichtige rechtsstaatliche Funktion erfüllt: Sie ermöglicht Verantwortungsübernahme, Schadenswiedergutmachung und eine rasche Konfliktlösung ohne langwieriges Strafverfahren.

In diesem Zusammenhang wurde von Possard angeregt, dass diversionelle Maßnahmen – insbesondere bei Amtsträger:innen und Personen des öffentlichen Lebens – verstärkt gemeinnützige Leistungen umfassen sollten. Gerade bei Personen, die besondere Verantwortung tragen oder eine Vorbildwirkung haben, könnte die Erbringung gemeinnütziger Arbeit vertrauensstärkend gegenüber Rechtsstaat und Demokratie wirken. Sichtbares Engagement zugunsten der Allgemeinheit würde zeigen, dass Verantwortung nicht nur formal, sondern auch praktisch übernommen wird. Zugleich kann ein ehrliches Eingestehen von Fehlern ein wesentlicher Bestandteil einer gelungenen Diversion sein.

Wichtig erscheint für Possard dahingehend auch, dass nicht der Eindruck eines „Einkommensprivilegs“ entsteht. Possard dazu: „Wenn Diversion im Wesentlichen auf Geldzahlungen reduziert wird, kann der Eindruck entstehen, dass finanzielle Leistungsfähigkeit über die tatsächliche Konsequenz entscheidet. Gemeinnützige Leistungen oder andere persönlich zu erbringende Beiträge würden hier einen ausgleichenden Effekt haben und verdeutlichen, dass Diversion keine Frage des Vermögens, sondern der ernsthaften Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten ist.“ Schließlich wurde angeregt, mehr Kreativität im Rahmen diversioneller Erledigungen seitens der Justiz zuzulassen. HIER gelangen Sie zum Pressebericht. (Bildcredit: Kronen Zeitung)

Marlon Possard