Marlon Possard neuer Lehrgangsleiter für den KI-Kompetenznachweis gem. Art. 4 KI-VO

Seit dem 2. Februar 2025 müssen alle Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, Folgendes beachten: Gemäß Art. 4 des EU AI Acts sind sie verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen im verantwortungsvollen Umgang mit KI-Anwendungen zu schulen (sog. „KI-Kompetenz“; Regelung in Art. 4 KI-VO). Nun wurde Marlon Possard zum neuen Lehrgangsleiter für den Bereich „KI-Kompetenznachweis gem. Art. 4 KI-VO“ an der Campus Wien Academy berufen. Im Juni 2025 findet der erste Durchgang des Lehrgangs statt.

Die Inhalte des Lehrgangs vermitteln fundiertes Wissen über die rechtlichen Anforderungen des EU AI Acts und die sichere Anwendung in der Praxis. Außerdem werden ethische und strategische Herausforderungen im Umgang mit KI diskutiert. Der zweitägige Lehrgang enthält eine offizielle Zertifizierung in Bezug auf die erforderliche KI-Kompetenz und gilt als Nachweis für die individuelle berufliche Qualifikation. HIER gelangen Sie zur Seminar-Anmeldung. (Bildcredit: Campus Wien Academy)

MARLON POSSARD