Künstliche Intelligenz einzusetzen, kann durchaus die Arbeit erleichtern. Es wirft aber auch Fragen in Bezug auf das Arbeitsrecht und das Urheber:innenrecht auf. Neue KI-Tools, insbesondere ChatGPT, werben mit erheblichen Erleichterungen und Optimierungen für den Arbeitsalltag. Als ein wesentliches Ziel verfolgt ChatGPT die Steigerung der Effizienz. Viele Mitarbeiter:innen verwenden dieses KI-Werkzeug bereits, um Arbeitsschritte zu erledigen, die ansonsten von ihnen selbst abgewickelt werden müssten, oder um Arbeitsschritte schneller durchzuführen. Aber Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt.
In der Rubrik „Rechtspanorama“ der Tageszeitung „Die Presse“ analysierte Marlon Possard im September 2024 die juristischen Komplexitäten, die mit der Nutzung des KI-Tools „ChatGPT“ am Arbeitsplatz sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Mitarbeiter:innen verbunden sind. (Bildcredit: Pixabay)
► Link: Tageszeitung „Die Presse“ (2024)