Wohin steuert die FlexCo? Eine juristische Bestandsaufnahme

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) steht als dritte nationale Kapitalgesellschaftsform seit 1. Januar 2024 in Österreich zur Verfügung. Im Wesentlichen zielt die FlexCo darauf ab, die Beteiligung von Investor:innen und Mitarbeiter:innen zu vereinfachen und die Bürokratie abzubauen. Zudem soll es durch die FlexCo möglich sein – so die Intention des Gesetzgebers – sich internationalen Standards anzuschließen. Im Rahmen einer juristischen Diskussion im Juni 2024, welche seitens der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien und dem österreichischen Jurist:innenverband organisiert wurde, diskutierten Interessierte aus Wissenschaft und Wirtschaft über Chancen in der Umsetzung. Unter der Moderation von Univ.-Prof.in Dr.in Sonja Bydlinski, MBA fungierte dabei RA Dr. Keyvan Rastegar, LL.M. (Harvard) als Experte. Auch Marlon Possard nahm an der wissenschaftlichen Veranstaltung teil und tauschte sich mit Kolleg:innen aus Wissenschaft und Forschung über die Thematik aus. (Bildcredit: M. Possard)